Himmelsscheibe von Nebra – Debatte Teil 2

Bezugnehmend auf den Artikel von Rupert Gebhard und Rüdiger Krause (siehe hierzu Beitrag Himmelsscheibe von Nebra – Debatte Teil 1) in der Zeitschrift »Archäologische Informationen« hat das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt eine Pressemitteilung mit folgenden Worten veröffentlicht:

„Die Kollegen ignorieren nicht nur die Fülle an publizierten Forschungsergebnissen der letzten Jahre, sie führen dafür verschiedene Argumente ins Feld, die indes leicht zu widerlegen sind.
Als Grundlage für diese These werden von Gebhard und Krause mehrere
Hauptpunkte ins Feld geführt. Insbesondere sei die Zusammengehörigkeit der Himmelsscheibe mit den übrigen Funden des Ensembles, deren bronzezeitliches Alter nicht in Frage gestellt wird, nicht gesichert. Als Behauptung wird aufgestellt, dass die Erdanhaftungen an der Himmelsscheibe nicht mit denen der übrigen Funde übereinstimmen würden und auch die geochemischen Analysen der Metalle die Zusammengehörigkeit der Funde nicht unterstützen sollen.
Beides ist nachweislich falsch. Nach einem von den beiden Autoren nicht
zitierten Aufsatz von Dr. Jörg Adam (damals Landeskriminalamt
Brandenburg), der für das Landgericht Halle als Sachverständiger die
Untersuchungen der Erdanhaftungen durchführte, »[ist] insgesamt … somit
eine Herkunft sowohl der Erdanhaftungen an der Himmelsscheibe (Sp 1) als auch am Schwert (Sp 2) von deren vermutlichem Fundort (Entnahmestelle des VM 1) als sehr wahrscheinlich anzusehen… Eine Sonderstellung nehmen die Erdreste am Beil (Sp 3) ein. Ein großer Teil der ermittelten Eigenschaften und Merkmale lassen ebenfalls eine Herkunft dieser Erdanhaftungen vom Mittelberg als möglich erscheinen«. Da sich der Untersuchungsauftrag des Gerichtes damals auf diese drei Gegenstände beschränkte, wurden die übrigen Beifunde vom Sachverständigen seinerzeit nicht untersucht und sind daher auch nicht als Argument gegen eine Zusammengehörigkeit aller Funde brauchbar. Insofern ist die Forderung der beiden Autoren, der Meißel müsse als nicht zugehörig ausgesondert werden, nicht nachvollziehbar. Ebenso führt die Behauptung, die geochemische Untersuchung der Metalle spräche gegen eine Zusammengehörigkeit der Funde in die Irre. Schon 2008 und 2010 haben Prof. Dr. Ernst Pernicka und Kollegen dargelegt, »dass das
Kupfer aller Teile des Hortes aus derselben Lagerstätte stammt.« Als
Lagerstätte hingegen ist seit langem der Mitterberg im Salzburger Land
nachgewiesen, dessen Kupferproduktion zu Beginn des 1. Jahrtausends v. Chr. geendet hat. Zusätzlich stellt Pernicka fest: »Analysen von keltischen [eisenzeitlichen] Kupferlegierungen zeigen ganz andere Zusammensetzungen sowohl der Hauptbestandteile als auch der Spurenelemente und Bleiisotopenverhältnisse«. Damit scheidet auch aus metallurgischer Sicht eine Datierung der Himmelsscheibe in die Eisenzeit klar aus. Ein letztes von Gebhard und Krause bemühtes Argument ist der Hinweis, die Himmelsscheibe von Nebra im damaligen Symbolgut würde als »ein vollkommener Fremdkörper« erscheinen. Dies ist zwar richtig, trifft aber auf jeden einzigartigen Fund zu. Die Himmelsscheibe von Nebra wäre in jeder vorgeschichtlichen Periode ein Fremdkörper.“

Mehr Infos gibt es hier.

Quelle:

Dr. Alfred Reichenberger
Stellvertretender Landesarchäologe und Leiter der Öffentlichkeitsarbeit
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt